Die Gemeinde Langfurth sowie der Gartenbauverein Ammelbruch machen unsere gesamte Bevölkerung hiermit freundlichst auf das bestehende Förderprogramm „Auf geht´s - Streuobst für alle“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufmerksam.
Im Rahmen des oben genannten Förderprogramms wird der Kauf von hochstämmigen Obstgehölzen mit bis zu 45,00 EUR (brutto) pro Baum bezuschusst. Als Eigenanteil verbleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (z. B. Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz, etc.).
Das kann gepflanzt werden …
- Kernobst (Apfel und Birne)
- Steinobst (Pflaume und Kirsche)
- Walnuss
- Quitte
- Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel
Fördervoraussetzungen …
- Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm, haben.
- Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
- Keine Containerpflanzen.
- Es ist ein Standort zu wählen, der eine Zweckbindung der Fördergelder für einen Zeitraum vom 12 Jahren garantiert. Wird der Baum vorzeitig gefällt, sind die Fördergelder zurückzuzahlen.
Die Anforderungen an die Stammhöhe, die Sämlingsunterlage sowie die Bewurzelung der Gehölze müssen von der Baumschule auf der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigt werden.
Ablaufverfahren …
Sollten Sie persönlich mindestens einen Baum pflanzen wollen, dann nehmen Sie bitte bis spätestens 31.05.2023 Kontakt mit Frau Elfriede Meyer (Telefon: 0 98 54 / 13 60) vom Gartenbauverein Ammelbruch auf. Diese wird die eingegangenen und letztendlich dann auch verbindlichen Bestellungen koordinieren. Des Weiteren steht Ihnen Frau Meyer natürlich jederzeit auch gerne beratend zur Seite.
Nach Ablauf der „Anmeldefrist“ wird die Gemeinde Langfurth den erforderlichen - gesammelten - Förderantrag beim Fördergeber stellen. Der Gartenbauverein Ammelbruch übernimmt dann, zeitnah nach Erhalt des Förderbescheides, die entsprechenden Bestellungen. Nach der Lieferung der Obstbäume können diese dann an die künftigen Obstbaumbesitzer ausgegeben und von diesen eigenständig gepflanzt und später auch gepflegt werden. Die Baumausgabe erfolgt im Herbst 2023. Die nichtförderfähigen Kosten (z. B. für Pflanzmaterial oder für Kosten, die über 45,00 EUR brutto pro Baum hinausgehen) werden dem Obstbaumbesitzer - über die Gemeinde Langfurth - dann in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine tatsächliche Lieferung auch vom jeweiligen Baumbestand der Baumschulen abhängig ist. Ggf. kann es auch zu Lieferengpässen oder zu keiner Realisierungsmöglichkeit kommen.
gez. Simon Schäffler
Erster Bürgermeister
gez. Elfriede Meyer
1. Vorstand Gartenbauverein