Die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung fand am Dienstag, den 08.10.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus Langfurth statt. Die örtliche Presse (FLZ) hatte am Samstag, den 12.10.2024 und am Dienstag, den 15.10.2024 darüber entsprechend berichtet. Im direkten Anschluss an den öffentlichen Sitzungsteil wurde - innerhalb des Gremiums - auch noch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und beschlossen.
Außerdem wurden am Montag, den 14.10.2024 noch eine außerordentliche - nichtöffentliche - Sitzung des Gemeinderates (Rathaus Langfurth) und am Mittwoch, den 23.10.2024 noch eine öffentliche „interkommunale Gemeinderatssitzung“ (Veranstalter: ILE-Region hesselberg I limes) in Unterschwaningen abgehalten. Letztere hatte jedoch zum Redaktionsschluss für dieses Amts- und Mitteilungsblatt noch nicht stattgefunden.
Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt
Gemeindegebiet. Einen der wesentlichen Schwerpunkte der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung bildete eine Entscheidung des Gemeinderates über die Höhe der zukünftigen Hebesätze in Bezug auf die beiden Grundsteuern A und B ab dem 01.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt wird die Grundsteuer nämlich auf einer völlig neuen Grundlage berechnet, die die meisten Immobilieneigentümer vor deutlich höhere finanzielle Herausforderungen stellen wird, als bisher. Aufgrund dieser Änderung wurden der Gemeindeverwaltung - von den zuständigen Finanzämtern und in der jüngsten Vergangenheit - bereits eine Vielzahl von neu erstellten „Grundsteuermessbescheiden“ übermittelt, welche ab dem Kalenderjahr 2025 nun die Berechnungsgrundlage für die Gemeinde Langfurth im Hinblick auf die Erhebung der beiden Grundsteuern bilden. Aktuell liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B noch einheitlich bei 500 %. Im Anschluss an eine längere und konstruktive Diskussion bestand innerhalb des Gemeinderatsgremiums Einigkeit darüber, den Hebesatz für die Grundsteuer B zukünftig deutlich senken zu wollen, um die einzelnen Immobilieneigentümer dadurch nicht vor unverhältnismäßig hohe finanzielle Probleme zu stellen. Letztendlich erfolgte dann der mehrheitliche Beschluss, den Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 500 % zu belassen sowie den der Grundsteuer B - nicht unerheblich - auf 310 % zu reduzieren, um die beabsichtigte Entlastung für den betroffenen Personenkreis auch wesentlich spürbar zu gestalten.
Planungsstand FWF-Baumaßnahme
Gemeindegebiet. Um eine nachhaltige Trinkwasserversorgung in Menge und Qualität auch zukünftig zu sichern, beabsichtigt die Fernwasserversorgung Franken (FWF) - im Zuge ihrer geplanten Baumaßnahme „BA 181“ - unter anderem ihr marodes Leitungsnetz zu erneuern und damit gleichzeitig auch dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Konkret sind vorliegend die Fernwasserleitungen zwischen den beiden Wasserwerken Haslach (Markt Dürrwangen) und Matzmannsdorf (Gemeinde Langfurth) betroffen. Der bisherige Streckenverlauf der Leitungstrasse soll dabei auch in vereinzelten Bereichen - mehr oder weniger stark - verändert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist von der FWF beabsichtigt, den Ortsteil Dorfkemmathen - in absehbarer Zeit und von Süden her - mit Trinkwasser aus Arberg zu versorgen. Diesem Umstand stand das Gemeinderatsgremium, welches sich bereits schon im Februar 2023 mit der Thematik beschäftigte, jedoch äußerst kritisch gegenüber, so dass die FWF-Planer diesbezüglich auch nochmals um die Überarbeitung der aktuellen Planungsunterlagen bzw. um die Suche nach ggf. vorhandenen „Alternativmöglichkeiten“ gebeten wurden. Durch die Umsetzung der Baumaßnahme sollen zukünftig möglichst „Synergieeffekte“ geschaffen und die Anzahl von Rohrbrüchen erheblich reduziert werden. Am Dienstag, den 12.11.2024 ist - im weiteren Verlauf und von der FWF - nun zunächst ein entsprechender „Vorstellungstermin“ mit allen beteiligenden Behörden geplant. Diesem soll dann eine bislang noch nicht terminierte „FWF-Informationsveranstaltung“ gemeinsam mit den von der geplanten Baumaßnahme direkt betroffenen Immobilieneigentümern folgen.
Auf den Punkt gebracht …
- Der Gemeinderat beschloss, dass dem TSV Dorfkemmathen 1963 e. V. ein kommunaler Zuschuss für dessen geplante Erneuerung der Kühlanlage im Sportheim Dorfkemmathen in Höhe von 330,00 EUR (entspricht 5 % von maximal 6.600,00 EUR) gewährt wird. Der bewilligte Zuschuss muss vom Sportverein bis spätestens Dienstag, den 31.12.2024 bei der Gemeindeverwaltung abgerufen werden.
- Unter der Einhaltung bestimmter Vorgaben und Regelungen wurden dem 1. FC Langfurth 1921 e. V. sowohl die Durchführung des „3. Langfurther Weihnachtsdorfes“ (Wendehammer Schulturnhalle Langfurth - Samstag, den 07.12.2024) als auch die Durchführung der traditionellen „Black & White Party“ (Schulturnhalle Langfurth - Freitag, den 27.12.2024) genehmigt.
- Langfurth/Oberkemmathen. Im Hinblick auf die ingenieurstechnische Betreuung der beiden kommunalen Baumaßnahmen „Kreisstraße AN 50; Deckenbauprogramm (OT Langfurth)“ und „Erschließung Baugebiet Brummfeld II Oberkemmathen“ wurde vom Gemeinderat der Abschluss der beiden diesbezüglichen Ingenieurverträge genehmigt.
- Langfurth/Ammelbruch. Das Gemeinderatsgremium erteilte zwei geplanten Bauvorhaben in den Ortsteilen Langfurth (uneingeschränkt) und Ammelbruch (unter Vorbehalt) jeweils das gemeindliche Einvernehmen.
gez. Simon Schäffler
Erster Bürgermeister