Landratsamt Ansbach; Anmietung einer Unterkunft zur Flüchtlingsunterbringung

Das staatliche Landratsamt informiert darüber, dass eine Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge angemietet wurde. Das Gebäude diente vorher schon als Wohnhaus und befindet sich in Langfurth in der Parkstr. 4. Es wird in Kürze vom neuen Eigentümer für die genannten Wohnzwecke noch umgebaut.

 

Folgendes ist bisher zur Unterkunft bekannt:

 

  1. Es werden hier bis zu 12 erwachsene Menschen (zzgl. Kinder) wohnen.
  2. Die Belegung beginnt planmäßig ab 01.06.2024 für die Dauer von zehn Jahren.
  3. Es handelt sich um eine dezentrale Unterkunft des Landratsamtes, die dem Dauerwohnen dient. Das bedeutet, die dort lebenden Menschen sollen länger in Langfurth wohnhaft bleiben, nicht nur vorübergehend.
  4. Die Regierung von Mittelfranken weist im Juni 2024 die zukünftig dort lebenden Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zu, welche Personengruppen dies sind, obliegt ebenso der Regierung von Mittelfranken.
  5. Die Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe des Landratsamtes als staatliche Behörde. Diese erfolgt ohne die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde.
  6. Wie viele Personen dem Landratsamt Ansbach zugeteilt werden, ist in § 3 DVAsyl (Asyldurchführungsverordnung) gesetzlich geregelt. Hiernach ist das Landratsamt Ansbach verpflichtet, 10,5% der in Mittelfranken unterzubringenden Personen aufzunehmen.
  7. Für diese Unterkunft wurde vom Landratsamt ein sogenannter Betreibervertrag geschlossen. Das Landratsamt bezahlt hier je Bewohner einen vorher vereinbarten Tagessatz. Dafür kümmert sich der Betreiber um alles, was zum Wohnen in der Unterkunft erforderlich ist, einschließlich eines Hausmeisters. Für die Beseitigung von Schäden und Problemen, die in der Unterkunft auftreten, ist der Betreiber verantwortlich. Das Landratsamt Ansbach ist für die Verpflegung und Alimentierung der untergebrachten Menschen zuständig, etwa über die in Bayern geplante Bezahlkarte.
  8. Die bisherigen Erfahrungen mit größeren Unterkünften haben gezeigt, dass sich die Bewohner in der Regel gut in das vorhandene Wohnumfeld integrieren. Sollte es im Laufe des Betriebes der Unterkunft dennoch einmal zu Belästigungen oder einer Gefahr für die Sicherheit kommen, ist die zuständige Polizeiinspektion in Dinkelsbühl (unter der Nummer 09851 57190, in Notfällen 110,) der richtige Ansprechpartner.
  9. Wer Fragen zur Unterkunft hat, kann sich an das Funktionspostfach uk-asyl@landratsamt-ansbach.de oder zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr ) an die Hotline bei der Sozialhilfeverwaltung unter Telefon 0981 468-5151 wenden.
  10. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und bei der Flüchtlingsarbeit unterstützen möchte, kann sich an den örtlichen Helferkreis oder an die Integrationslosten beim Landratsamt Ansbach wenden unter: integrationslotse@landratsamt-ansbach.de
  11. Wer gerne mit einer Kleiderspende helfen möchte, setzt sich bitte mit dem örtlichen Helferkreis in Verbindung. Das Landratsamt empfiehlt hier erst einmal abzuwarten, wer in der Unterkunft untergebracht wird und welcher Bedarf dann tatsächlich bestehen wird.

 

Ansbach, im März 2024

 

Landratsamt Ansbach

Sozialhilfeverwaltung

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