Räum- und Streupflicht im WinterAuf die Räum- und Streupflicht im Winter wird hingewiesen. Jeder Hausbesitzer hat in der Winterzeit die Gehwege von Eis und Schnee zu säubern. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist der Fahrbahnbereich auf eine Breite von 1,20 m zu räumen und zu streuen und zwar werkta
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