Förderung von Familien mit Kindern
Für den Kauf eines gemeindeeigenen Bauplatzes ab 01.01.2010 erhält jeder Käufer auf Antrag rückwirkend ab dem 01.01.2010 eine Bauplatzförderung von 1.000,-- EUR für das 1. Kind, 1.500,-- EUR für das 2. Kind und ab dem 3. Kind und für jedes weitere Kind 2.000,-- EUR. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Fertigstellung des Gebäudes, der Einzug und die Meldung mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Langfurth. Die Kinder dürfen beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Â
Die Gemeinde Langfurth übernimmt auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten rückwirkend ab dem 01.01.2010 die monatlichen Buchungskosten für das letzte Kindergartenjahr in beiden Kindergärten zu 100% für Familien mit einem Wohnsitz in der Gemeinde Langfurth und einem gebuchten Kindergartenplatz in der Gemeinde Langfurth.
Eine Doppelförderung ist hierbei auszuschließen.
Die Gemeinde Langfurth übernimmt auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten rückwirkend ab dem 01.01.2010 die monatlichen Buchungskosten für die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung im 1. und 2. Schuljahr für Schulkinder, welche die Betreuung im Kindergarten Langfurth nutzen.
Eine Doppelförderung ist hierbei auszuschließen.
Â
Kostenfreie Beförderung von Kindergartenkindern:
Die Gemeinde Langfurth übernimmt die Beförderung der Kindergartenkinder aus den Gemeindeteilen in die Kindergärten Ammelbruch und Langfurth.
