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Gemeinde Langfurth | Online: https://www.langfurth.de/
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Bebauungsplan
Grundsätzlich werden Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen zu bestimmen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, ergänzt durch die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Festsetzungsmöglichkeiten für Bebauungspläne.
Gängige Festsetzungen sind:
• Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Grünflächen)
• Verkehrsflächen
• Festsetzung der überbaubaren und der nicht bebaubaren Grundstücke
• Maß der baulichen Nutzung (z.B. Regelung der Bebauungsdichte und der
Höhenentwicklung von baulichen Anlagen)
Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter stmi.bayern.de/bauen und wohnen. Die Bebauungspläne des Gemeinde Langfurth sind im Bayern Atlas (BayernAtlas - der Kartenviewer des Freistaates Bayern) ersichtlich oder können der unten stehenden Auflistung entnommen werden. Die Bebauungspläne können natürlich auch in den Amtsräumen eingesehen werden. Bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter (Frau Freese, Tel. 09856 977015).