Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem § 3 Abs. 1 BauGB für "Hesselbergblick II"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Gemeinde Langfurth

 

für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Hesselbergblick II" im Ortsteil Ammelbruch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB

 

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Hesselbergblick IIBildnachweis: Ingenieurbüro Heller

 

Der Gemeinderat Langfurth hat in der Sitzung vom 12.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Hesselbergblick II" im Ortsteil Ammelbruch beschlossen. In der Sitzung vom 11.01.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hesselbergblick II" gebilligt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Hesselbergblick II“ im OT Ammelbruch zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen soll die Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Ammelbruch in der Gemeinde Langfurth. Dem Bedarf entsprechend soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

 

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,14 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 154, 155 (teilw.), 137/2 (teilw.) der Gemarkung Ammelbruch.

 

Der Geltungsbereich ist im oben genannten Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Hesselbergblick II“ und die Begründung (Stand 11.01.2022) sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Stand 09/2021) liegen im Rathaus der Gemeinde Langfurth, Hauptstraße 38, 91731 Langfurth vom

 

14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022

 

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet "Hesselbergblick II" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Hesselbergblick II“ nicht von Bedeutung ist.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.langfurth.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

gez. Simon Schäffler           

Erster Bürgermeister

(Siegel)

 

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