Abfallentsorgungstermine

Termine für Restmüll, Biotonne, Papiertonne und Gelber Wertstoffsack erhalten Sie hier.

Wertstoffhof

Der Wertstoffhof in Stöckau ist samstags (außer an den Feiertagen) von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.

 

Aus aktuellem Anlass verweisen wir bezüglich der auf Wertstoffhöfen zu entsorgenden Abfallarten auf den jedem Haushalt vorliegenden Abfallratgeber 2024 (Landkreis Ansbach).

 

Ablagerungen bzw. unerlaubte Einwürfe in die Container außerhalb der Öffnungszeiten sind strafbar. Das Gelände wird videoüberwacht!

Anschrift des Wertstoffhofs: Stöckau 1, 91731 Langfurth

 

Abholung „Grüne Tonne“:                     Dienstag, den 16.04.2024

Abholung „Gelber Sack“:                      Freitag, den 12.04.2024

 

Zusatzrestabfallsäcke:

 

Der Preis des Zusatzrestabfallsacks steigt ab 2024 auf 5,20 €. Diesen können Sie wie gewohnt bei Ihrer Gemeindeverwaltung erwerben. Ab dem 01. Januar 2024 sind Zusatzrestabfallsäcke, welche bis 31. Dezember 2027 gültig sind, zugelassen, sowie blaue Säcke, die mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Sollten noch blaue Säcke in Ihrem Besitz sein, werden diese ab 2024 von den Müllwerkern nur noch mitgenommen, wenn Sie vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Aufkleber für den Differenzbetrag von 0,90 € erwerben und diesen sichtbar auf den blauen Sack anbringen. Sollte der Aufkleber am Leerungstag im Jahre 2024 fehlen oder nicht sichtbar angebracht sein, wird der blaue Sack nicht mitgenommen. Stellen Sie daher bitte unbedingt sicher, dass der Aufkleber sichtbar zur Straße gewandt angebracht wird. Bitte beachten Sie, dass immer nur so viele Zusatzrestabfallsäcke gekauft werden, wie tatsächlich benötigt werden. Zudem brauchen Sie bitte Ihren Restbestand an blauen Säcken nach und nach auf. Andere, als die vom Landkreis zugelassenen Säcke, werden nicht entsorgt bzw. mitgenommen.

 

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach informiert:

Sperrmüll muss sperrig sein  

Der Container für Sperrmüll am Wertstoffhof steht nur für Abfälle zur Verfügung, die nicht in die Restmülltonne hineinpassen, das heißt große, sperrige Dinge, die auch nicht mit zumutbarem Aufwand so zerkleinert werden können, dass Sie in einen Abfallbehälter hineinpassen. Zumutbar ist es z.B. einen Gartenschlauch zu zerschneiden, nicht zumutbar wäre dies dagegen bei einem großen Teppich, der im ganzem angeliefert wird.

Gleichzeitig gilt: um das Volumen im Container optimal zu auszunutzen, müssen große Gegenstände wie z.B. Möbelstücke zerlegt angeliefert werden – die Mitarbeiter am Wertstoffhof übernehmen das Zerlegen nicht und können deshalb die Anlieferung ablehnen.

Zerkleinerte Abfälle in Säcke abzufüllen, um sie dann als Sperrmüll am Wertstoffhof zu entsorgen, ist nicht erlaubt. Hierfür müssen bei der Gemeinde Zusatzrestabfallsäcke gekauft werden (5,20 €/Stück), welche dann am Tag der Müllabfuhr neben dem Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden können.

 

Die Wertstoffhofmitarbeiter sind deshalb angewiesen, folgende Abfälle nicht als Sperrmüll anzunehmen:

- großer, sperriger Abfall, der nicht zerlegt ist (z.B. Möbelstücke)

- Abfall, der zumutbar zerkleinert werden kann und dann in einen Mülleimer passt

- kleinteiliger Abfall, der in Müllsäcken verpackt ist

- Abfall, der die haushaltsübliche Menge überschreitet

 

Annahmen erfolgen nur in haushaltsüblichen Mengen

 

Dies gilt für alle angelieferten Abfallfraktionen. Für die Anliefermenge wird hier als grober Anhaltspunkt die Füllmenge eines Pkw-Anhängers mit ca. ein bis zwei Kubikmeter Füllvolumen herangezogen, wobei natürlich die Art der Befüllung z. B. mit einzelnen, großen Teile wie einem Sofa o.ä. durchaus zur Anlieferung eines größeren Volumens berechtigt.

Grundsätzlich obliegt es deshalb dem Mitarbeiter am Wertstoffhof im Einzelfall zu beurteilen, ob er die Menge und Art des Abfalls, orientiert an den Vorgaben des Landkreises Ansbach, als haushaltsüblich einstufen und annehmen kann.

 

Das gehört NICHT zum Wertstoffhof

 

- Abfall aus Haushaltsauflösungen - da kein privater Haushalt mehr vorhanden ist

- Abfall aus dem Baubereich und Abbrucharbeiten - laut Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen

- Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit oder Landwirtschaft - laut Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen

Ausnahme: bei Elektroschrott fragen Sie bitte bei der Abfallberatung im Einzelfall nach

Die Entsorgung der o.g. Abfälle über den Wertstoffhof ist nicht mit der jährlichen Abfallgebühr abgedeckt. Diese Abfälle sind eigenverantwortlich über die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ bei Aurach oder einem Fachentsorgungsbetrieb auf eigene Kosten zu verwerten bzw. zu entsorgen.

Bei Unklarheiten bezüglich der Abgaben am Wertstoffhof, bitten wir von Diskussionen mit den Wertstoffhofmitarbeitern abzusehen und sich zur Klärung direkt an die Abfallberatung des Landratsamts Ansbach, Tel. 0981/468-2301, erreichbar Mo-Do 8 – 16 Uhr und Fr 8 – 12 Uhr, zu wenden. Fragen Sie auch schon gerne vor der Anlieferung bei uns nach. Vielen Dank.

 

PAMIRA 2021

Alle Sammelstellen und Termine sind unter www.pamira.de veröffentlicht.

 

 

Hinweis:

Restmüllsäcke werden vom Landratsamt Ansbach für Pflegebedürftige auf Antrag kostenlos zur Verfügung gestellt! Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung!

 

 

Das Landratsamt Ansbach informiert:

Tipps für den Umgang mit der Biotonne im Sommer

Sobald die Temperaturen wieder ansteigen, können Geruchsbelästigung und Madenbildung in der Biotonne zum Problem werden. Beides lässt sich bei Beachtung folgender Tipps vermeiden:

  • Die Biotonne sollte an einem schattigen und kühlen Platz stehen.
  • Zur Vorbeugung von Ungezieferbildung sollten Essensreste nicht lose in die Biotonne hineingegeben werden. Besser ist es, diese vorher in Zeitungspapier oder Küchenkrepp einzuwickeln.
  • Das Vorsortiergefäß/Bioabfalleimer im Haushalt sollte dicht schließen und mit Papier ausgelegt werden.
  • Das Vorsortiergefäß/Bioabfalleimer sollte mindestens alle zwei bis drei Tage geleert und gereinigt werden.
  • Feuchte Küchenabfälle sollte man vor dem Entsorgen in der Biotonne abtropfen lassen. Danach können diese in Zeitungspapier oder Papiertüten eingewickelt und locker in die Tonne gegeben werden.
  • Die Biotonne sollte regelmäßig mit Wasser gereinigt werden.
  • Zur Verhinderung von eintretenden Fäulnisprozessen bei nassen Bioabfällen sollte die letzte Schicht mit Strukturmaterial (Strauchgut, Grünschnitt, Zeitungspapier) abgedeckt werden.

Um das Eindringen von Ungeziefer zu verhindern empfiehlt sich ein Biofilterdeckel. Dieser enthält Mikroorganismen, die Schad- und Geruchsstoffe in unschädliche und geruchsfreie Substanzen wie etwa Kohlenstoffdioxid und Wasser umwandeln. Der Filterdeckel kann bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach bestellt werden.  

Mit Hilfe dieser Tipps kann die Biotonne auch im Sommer ohne Angst vor unangenehmen Gerüchen geöffnet werden. Sollten dennoch Fliegenmaden in der Biotonne zu finden sein, hilft die Zugabe von etwas Gesteinsmehl oder gelöschtem Kalk aus dem Baumarkt oder dem Gartenfachhandel.

 

Tipps für den Umgang mit der Biotonne im Winter

Bei Temperaturen unter null Grad sind die Bioabfälle in den Tonnen schnell festgefroren. Dies führt dazu, dass die Biotonnen oft gar nicht oder unvollständig geleert werden können. Beides lässt sich bei Beachtung einiger Tipps vermeiden.

Vorbeugemaßnahmen gegen vereiste Biotonnen:

  • Keine nassen Küchen- oder Gartenabfälle in die Biotonne füllen oder

  • nasse Küchen- oder Gartenabfälle in mehrere Lagen Papier einwickeln oder verrottbare Abfallsäcke verwenden,

  • die Biotonnen hin und wieder mit einer Lage zerknülltem Zeitungspapier befüllen,

  • soweit möglich Behälter in einem geschützten Bereich (Carport, Garage) aufstellen,

  • Biotonnen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr und nicht schon am Vorabend zur Entleerung bereitstellen.

Sollte der Abfall in der Biotonne trotzdem einfrieren, kann das Material kurz vor der Abholung mit einem Werkzeug (z. B. Holzlatte) von der Behälterwand gelöst werden. Weitere Informationen und Tipps finden Sie unter www.landkreis-ansbach.de.

 


Restmüllabfuhr

ungerade Woche 14-tägig montags

 

Biomüll

gerade Woche 14-tägig montags

 

 

 

Abfallentleerungsdatenbank: Neuer Service der Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach

 

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ansbach steht mit der neuen Abfallentleerungsdatenbank auf der Internetseite des Landkreises Ansbach ein neuer Service der Abfallwirtschaft zur Verfügung. Damit können Grundstücks-eigentümer schnell und unkompliziert nachsehen, wie oft ihre Rest- oder Bioabfalltonne im laufenden Jahr oder im Vorjahr entleert wurde. Möglich ist dies unter www.landkreis-ansbach.de, indem die Objektnummer des Abfallgebühren-bescheides sowie die Adresse in die Abfallentleerungsdaten-bank eingegeben werden.

Ein Chip an der Restabfalltonne erfasst jede Leerung. Von den 26 möglichen Entleerungen der Restabfalltonne können bis zu 14 Entleerungen eingespart werden. Mieter können sich an ihren Vermieter oder auch an die Abfallwirtschaft im Landratsamt Ansbach unter der Telefonnummer 0981-468 2323 oder per E-Mail an abrechnung@landratsamt-ansbach.de wenden, um die Leerungsdaten zu erfahren.

 

 

Landratsamt Ansbach - Abfallrecht

 

Im Zuge der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum 01.06.2012 wurden auch verschiedene untergesetzliche Regelungen neu gefasst. In diesem Zusammenhang wurde das Merkblatt „Rückbau von Gebäuden" geändert. Unter kontrolliertem Rückbau versteht man den Ausbau schadstoffbelasteter Materialien vor dem eigentlichen Abbruch. Ziel ist die Verwertung eines möglichst hohen Anteils der Bauabfälle. Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, den hierbei bestehenden gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden und somit einen großen Teil der zurück gebauten Baumaterialien einer Wiederverwertung zuführen zu können und eventuell auch Ihre damit verbundenen Entsorgungskosten besser kalkulieren zu können. Dieses Merkblatt finden Sie unten stehend.

 

Landratsamt Ansbach – Staatl. Abfallrecht

Für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschuttabfällen ist Folgendes zu beachten:

Bei Bauschuttabfällen handelt es sich um Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der gem. § 28 Abs. 1 S. 1 KrWG nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen gelagert, abgelagert oder behandelt werden darf. Zugelassene Anlagen im Sinne des Gesetzes sind im Falle von Beseitigungsabfällen entsprechenden Deponien, im Falle von Verwertungsabfällen, wie bspw. Bauschutt, sind dies grundsätzlich Recycling-(RC)-Anlagen. Private Ablagerungen sind grundsätzlich zum Schutz von Boden und Wasser außerhalb zugelassener Anlagen nicht zulässig.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht das Sachgebiet 35 – Staatliches Abfallrecht – des Landratsamtes Ansbach unter der Telefonnummer 0981/468-3501 (Herr Maag) oder unter 0981/468-3506 (Frau Burger) gerne zur Verfügung.

Außerdem gibt es noch verschiedene Merkblätter rund ums Thema Abfall.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-ansbach.de.

 

Filterdeckel für Biotonne:

Da überwiegend positive Rückmeldungen eingegangen sind, wurde entschieden, die Filterdeckel zur Verfügung zu stellen.

 

Die Filterdeckel kosten:

Bei einem 80 Liter Behälter:      23,14 €

Bei einem 240 Liter Behälter:    33,96 €

Hierüber stellen wir nach dem Austausch eine Rechnung aus, die per Überweisung zu bezahlen ist.

 

Für den Tausch des Deckels wird zusätzlich eine einmalige Änderungsdienstgebühr in Höhe von 18,00 € berechnet. Diesen Betrag finden Sie auf dem Gebührenbescheid, der Ihnen nach dem Deckeltausch zugeht.

 

Sollten Sie weiterhin daran interessiert sein, ihren Behälterdeckel austauschen zu lassen, bitten wir um eine verbindliche telefonische bzw. schriftliche Bestellung. Der Tag des Austausches wird ihnen telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass ein Austausch nur vom Eigentümer des Objektes vorgenommen werden kann.

 

Haben Sie weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 0981/468-2323 oder persönlich im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstr. 1, zur Verfügung.

 

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