Ammelbruch

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Ammelbruch

Ammelbruch

Die Entstehung Ammelbruchs

 

Der Ortsname Ammelbruch beinhaltet den Personennamen „Amal“, „Amelung“ bzw. „Amalrich“, der wohl als Gründer das „Bruchland“ hier in Besitz genommen hatte. Ein Adelsgeschlecht Ammelbruch ist seit 1189 bezeugt. Das oettingen-spielbergische Oberamt Aufkirchen war seit 1418 im Ort begütert.

Nach 1648 ließen sich hier etliche Exulanten aus Österreich nieder, die als Protestanten der Gegenreformation hatten weichen müssen.

Ammelbruch lag im Fraischbezirk des ansbachischen Oberamtes Wassertrüdingen. Die Reichsstadt Dinkelsbühl beanspruchte die Fraisch auf ihren Gütern. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft hatte das Kastenamt Wassertrüdingen inne. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Ammelbruch 49 Anwesen. Außerdem gab es eine Kirche, ein Pfarrhaus und ein Schul- und zwei Hirtenhäuser, die der Kommune unterstanden. Grundherren waren

  • ansbachische Ämter (25 Anwesen; Bürgermeister und Rat zu Ansbach: 1 Wirtschaft, 4 Söldengüter, 1 Söldengütlein; Kirchenpflege Ansbach: 1 Söldengut, 1 Söldengütlein; Verwalteramt Forndorf: 1 Gut, 1 Gütlein, 1 Sölde; klosterverwalteramt Sulz: 1 Widemhof, 4 Gütlein, 1 Haus mit Schmiedstatt; Kastenamt Wassertrüdingen: 4 Gütlein, 2 Häuser, 2 Häuslein)
  • Oettingen-Spielberg (7 Anwesen; Oberamt Aufkirchen: 5 ganze und 2 halbe Sölden)
  • der Hochstift Eichstätt (Kastenamt Ornbau: 1 Gut)
  • die Rechsstatt Dinkelsbühl (14 Anwesen; Benefizium St. Johannis: 1 Gut; katholische Kirchenpflege: 5 Güter; Reichsalmosenpflege: 1 Gut; Spital: 3 Güter, 4 Gütlein)
  • der Deutsche Orden (2 Anwesen;Obervogtamt Oettingen: 1 Sölde; Amt Lauchheim: 1 Anwesen)

Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Wassertrüdingen.

1806 kam Ammelbruch an das Königreich Bayern. Mit dem Germerindeedikt wurde 1809 der Steuerdistrikt und die Ruralgemeinde Ammelbruch gebildet, zu dem bzw. zu der die Orte Dühren und Grüb gehörten. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) entstanden zwei Ruralgemeinden:

  • Ammelbruch,
  • Dühren mit Grüb

Die Gemeinde Ammelbruch hatte eine Gebietsfläche von 5,482 km². Sie war in Verwaltung und Gerichtsbarkeit dem Landgericht Wassertrüdingen zugeordnet und in der Finanzverwaltung dem Rentamt Wassertrüdingen (1919 in Finanzam Wassertrüdingen umbenannt, 1932–1973 Finanzamt Gunzenhausen, seit 1973 Finanzamt Ansbach. Die Verwaltung übernahm 1862 das neu geschaffene Bezirksamt Dinkelsbühl (1938 in Landkreis Dinkelsbühl umbenannt). Die Gerichtsbarkeit blieb beim Landgericht Wassertrüdingen (1879 in das Amtsgericht Wassertrüdingen umgewandelt), von 1956 bis 1970 war das Amtsgericht Gunzenhausen zuständig, von 1970 bis 1973 das Amtsgericht Dinkelsbühl, das seit 1973 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ansbach ist. Mit der Auflösung des Landkreises Dinkelsbühl im Jahr 1972 kam Ammelbruch an den Landkreis Ansbach. Im Zuge der Gebietsreform Bayern wurde Ammelbruch am 1. Mai 1978 nach Langfurth eingemeindet.

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