Befreiung von der Zweitwohnungssteuer

Auf Initiative der westmittelfränkischen Landtagsabgeordneten und der Stadt Dinkelsbühl hat der Freistaat Bayern zum 01.01.09 eine neue Regelung zur Zweitwohnungssteuer eingeführt.

Künftig können Geringverdiener auf Antrag von der Zweitwohnungssteuer befreit werden.

 

Die Einkommensgrenzen liegen bei jährlich 25.000 € für Alleinstehende und 33.000 € für Verheiratete bzw. Lebenspartner.

 

Damit sind insbesondere Studierende nicht mehr verpflichtet, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen und der Verbleib des Erstwohnsitzes in der Hauptwohnsitz-gemeinde ist gesichert.

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