Bayerisches Landespflegegeld

Mit der Einführung des Bayerischen Landespflegegelds setzt der Freistaat Bayern ein deutliches Zeichen der Anerkennung. Pflegedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhalten künftig das Landespflegegeld. Die neue Leistung in Höhe von 1.000 Euro wird einmal jährlich ausgezahlt. Damit erhalten Pflegebedürftige mehr finanziellen Spielraum. Einen Flyer mit näheren Informationen sowie das Antragsformular auf Bayerisches Landespflegegeld erhalten Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung oder unter www.bestellen.bayern.de .

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