Reinhaltungsverordnung

In diesem Amts- und Mitteilungsblatt (Weihnachtsbrief 2020) wird die vom Gemeinderat am 08.12.2020 beschlossene und ab dem 01.01.2021 geltende „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ bekanntgemacht. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger freundlichst darum, diesbezüglich die Seiten 5 (unten) bis 8 (Mitte) entsprechend zu beachten.

 

gez. Simon Schäffler

1. Bürgermeister

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